Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel zumindest anteilig von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.
Falls Sie gesetzlich versichert sind, ist es - da wir eine Privatpraxis sind - nötig, dass Sie vor dem Erstgespräch bei uns eine Bestätigung Ihrer Krankenkasse erhalten, dass diese die Kosten übernimmt. Nähere Infos finden Sie hier.
Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.
Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.