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Was ist bei der Abrechnung zu beachten?

Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (also einer begründeten Diagnose) in der Regel von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen. Die Beihilfe sowie einige private Versicherungen erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen.

Als Privatversicherter hängt die Kostenerstattung immer von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrer Versicherung abgeschlossen haben. Bitte erkundigen Sie sich in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einem Psychologischen Psychotherapeuten übernimmt und ob ein entsprechender Antrag notwendig ist.

Da wir eine Privatpraxis sind, können wir nicht direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. In begründeten Einzelfällen kann ein Teil der Kosten auf dem Wege der Kostenerstattung erstattet werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an uns oder direkt an Ihre Krankenkasse.

Paarberatung und -therapie können leider weder mit gesetzlichen noch mit privaten Krankenkassen abgerechnet werden.

Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.

Eine Übersicht über unsere Leistungen und Honorare finden Sie hier.