Dr. Rose Shaw, Leiterin der Praxis

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Die gute Nachricht zuerst: Ihre gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung in unserer Privatpraxis zu erstatten, wenn Sie keinen baldigen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung bekommen.

Hierfür müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

1.) Sie stellen einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse und dokumentieren, dass Sie bei mindestens 5 Psychotherapeuten mit Kassenzulassung erfolglos versucht haben, einen baldigen Behandlungstermin zu erhalten

2.) Ihr Hausarzt oder ein Facharzt bestätigt, dass eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist

3.) Wir bestätigen Ihnen, dass Sie in unserer Praxis kurzfristig behandelt werden können.

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat zum Antragsverfahren einen hilfreichen Ratgeber erstellt, den Sie hier herunterladen können.

Wir sind der Auffassung, dass jeder Mensch, der Psychotherapie benötigt, diese auch unverzüglich erhalten sollte. Aus diesem Grund haben wir uns intensiv mit dem Kostenerstattungsverfahren auseinandergesetzt und können auf umfangreiche Erfahrung im Umgang mit den gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind und gerne in unserer Praxis behandelt werden möchten, dann kontaktieren Sie uns gerne. Unser freundliches Verwaltungsteam unterstützt Sie gerne bei Ihrem Antrag.