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Archiv für Mai 2016

Was sagen 50 Jahre Forschung zum Thema „Schläge in der Kindererziehung“?

23. Mai 2016

Nach §1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland zu Inhalt und Grenzen der Personensorge ist jegliche Art von körperlicher Bestrafung von Kindern verboten. Der Text lautet: „(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Der deutsche Rechtsstaat ist durch die erdrückende Beweiskraft der jahrzehntelangen Forschung zum Thema im Jahr 2000 aktiv geworden. Er sorgte per Gesetz dafür, dass hier lebende Kinder so geschützt sind, dass sie sich bestmöglich entwickeln können. Weltweit waren die skandinavischen Länder Vorreiter, Schweden verabschiedete schon 1989 ein derartiges Gesetz. Im europäischen und lateinamerikanischen Raum haben sich mittlerweile viele Länder angeschlossen, wobei es in Europa eine Zweiteilung gibt, die eine Unterscheidung zwischen Schlägen in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten von Schlägen zu Hause unterscheidet. In Italien und Frankreich sind beispielsweise Schläge zur Züchtigung zu Hause gesetzlich nicht verboten. Die Vereinigten Staaten liegen beim Schutz Minderjähriger weit hinten, es gibt keine gesetzliche Regelung zur körperlichen Züchtigung von Kindern. Der folgende Artikel versteht sich auf diesem Hintergrund besser, da darin eine Unterscheidung zwischen körperlichen Strafen zur Züchtigung und körperlich missbrauchender Gewalt gemacht wird.


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